7.September 2018: Der Stadtrat hat am 30. Januar 2018 der Schulverwaltung den Prüfauftrag zur Gründung von Oberschulen anstelle der vorhandenen Realschulen und zur Gründung einer Gesamtschule am Standort Käthe-Kollwitz-Schule gegeben.
Dazu gibt es aktuell folgende Auskunft der Verwaltung:
a) Alle Realschulen werden zu Oberschulen umgewandelt:
Mit allen Standorten wurden Ortstermine durchgeführt um die räumlichen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Umwandlung zu erörtern. Auf Basis des Muster-Raumprogramms und der Gesprächsergebnisse wurden je Standort erste Entwürfe hinsichtlich einer möglichen baulichen Umsetzung erstellt.
Des Weiteren wurden in einem Termin mit der Landesschulbehörde schulrechtliche Fragestellungen, z.B. Aufnahmekriterien, Voraussetzungen für die Umwandlung/ Aufhebung/ Errichtung von Schulen, besprochen. Aus diesem Termin ergaben sich noch weitere Fragestellungen, die derzeit rechtlich durch die Landesschulbehörde geprüft werden.
Nach Zusammenführung aller Ergebnisse werden diese den betroffenen Schulen vorgestellt und beraten.
Die Resultate werden in das Gesamtkonzept der SEK-I-Planung einfließen.
a 1) Die Umwandlung der Möser-Realschule erfolgt in Umsetzung des Konzepts der Neuen Schule Innenstadt.
Das durch die Schulen vorgelegte Raumprogramm am Standort Innenstadt wird derzeit durch die Fachverwaltungen geprüft. Parallel hierzu wird verwaltungsintern abgestimmt, ob und ggf. wie beispielsweise im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Entwicklung des Areals erfolgen kann.
b) Am Standort der Käthe-Kollwitz-Schule wird eine IGS gegründet.
Für die Einrichtung einer IGS wurde verwaltungsintern ein Raumprogramm erstellt, das noch mit dem Raumbestand der Käthe-Kollwitz-Schule abgeglichen werden muss. Im Anschluss werden die Kosten für eine Umsetzung durch den Fachbereich Immobilien kalkuliert.
Die Käthe-Kollwitz-Schule wird zunächst noch als Interimslösung für schulische Zwecke genutzt (Abendgymnasium, Bernhard-Overberg-Schule, BBS Schölerberg).
Ergänzend wird auf die Beschlussfassung des Rates vom 25.06.2013 (VO/2013/2596) hingewiesen, wonach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung auf der Fläche geschaffen wurden.